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Benutzungsordnung

der Bibliothek des Thomas-Instituts der Universität zu Köln


I. Allgemeines
   § 1 Aufgaben
   § 2 Benutzungsberechtigte
   § 3 Benutzungsverhältnis
   § 4 Datenschutz
   § 5 Gebühren und Auslagenerstattung
   § 6 Öffnungszeiten
II. Benutzung der Bestände
   § 7 Allgemeine Benutzungsbestimmungen
   § 8 Sonderbenutzungsbestimmungen für Angehörige und Gastforscher des Thomas-Instituts
   § 9 Sonderbenutzungsbestimmungen für externe Benutzer
   § 10 Benutzung durch Ausleihe
   § 11 WLAN
III. Haftung
   § 11 Haftung der Bibliothek
   § 12 Haftung des Benutzers und Ausschluss von der Benutzung
   § 13 Schadenersatzpflicht
IV. Schlussbestimmungen
   § 14 Gleichstellungsklausel
   § 15 Inkrafttreten


Aufgrund von § 11 der Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken der Universität zu Köln (UzK) vom 25. August 2006 (vgl. Amtliche Mitteilung der Universität zu Köln 60/2006) hat das Thomas-Institut folgende Benutzungsordnung erlassen:

I. Allgemeines

§ 1 Aufgaben

1. Die Bibliothek des Thomas-Instituts ist eine – dezentrale verwaltete – wissenschaftliche Präsenzbibliothek, deren Bestände in der Regel nicht ausgeliehen, sondern nur innerhalb der Räumlichkeit der Bibliothek bzw. des Instituts benutzt werden können (Ausleihe ist jedoch in Ausnahmefällen begrenzt möglich; siehe unten, § 10). Die Bibliothek dient grundsätzlich der Forschung, der Lehre und dem Studium sowie sonstiger wissenschaftlicher Arbeit und sachlicher Information auf dem Gebiet der mittelalterlichen Philosophie. Sie erfüllt diese Aufgaben, indem sie
• Bücher zur Benutzung in der Bibliothek bereitstellt,
• Bücher in Ausnahmefällen ausleiht,
• durch Hinweisblätter oder auf sonstige Weise Hilfe bei der Benutzung leistet,
• aufgrund ihrer Kataloge und Bücherbestände mündliche und schriftliche Auskünfteerteilt.

2. Bücher im Sinne dieser Benutzungsordnung sind auch Zeitschriften und sonstige zur Benutzung bestimmte Medien.

§ 2 Benutzungsberechtigte

1. Zur Benutzung der Institutsbibliothek sind berechtigt:
in erster Linie
• Angehörige und Gastforscher des Thomas-Instituts,
sowie
• Professoren, Dozenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende des Philosophischen Seminars an der UzK,
• Studierende anderer Fächer der Philosophischen Fakultät,
und daneben
• alle, die einen der in § 1 Absatz 1 Satz 2 genannten Zwecke verfolgen und dafür die Bestände der Institutsbibliothek nutzen möchten.

2. Der Aufenthalt in der Bibliothek kann den Benutzern daher versagt werden, wenn diese ohne die Absicht zur Benutzung der Bestände lediglich die begrenzte Räumlichkeit der Institutsbibliothek als Arbeitsplatz nutzten wollen. Denn die Räumlichkeiten der Bibliothek des Thomas-Instituts erfüllen keine Lesesaalfunktion allgemeinen Charakters.

§ 3 Benutzungsverhältnis

1. Die Benutzung der Bibliothek des Thomas-Instituts erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses.

2. Rechtsgrundlage der Benutzung ist diese Benutzungsordnung und die zu ihrer Durchführung vom amtierenden Institutsdirektor oder -bibliothekar erlassenen Anordnungen.

3. Mit dem Betreten der Bibliothek beginnt für alle Benutzer das Benutzungsverhältnis und gleichzeitig die Verpflichtung zur Beachtung der Benutzungsordnung.

§ 4 Datenschutz

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten angewendet.

§ 5 Gebühren und Auslagenerstattung

1. Die Benutzung der Bibliothek des Thomas-Instituts ist grundsätzlich unentgeltlich.

2. Evtl. anfallende Gebühren und Auslagenerstattungen werden nach Maßgabe der Hochschulbibliotheksgebührenordnung und der Kostenordnung für Bibliotheken der UzK in ihrer jeweils geltenden Fassung verlangt.

§ 6 Öffnungszeiten

1. Die Bibliothek ist im Semester und in der vorlesungsfreien Zeit gemäß den allgemeinen Öffnungszeiten des Thomas-Instituts benutzbar. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Internetseite des Thomas-Instituts bekanntgegeben.

2. Die Bibliothek kann aus dringenden Gründen zeitweise geschlossen werden. In diesem fall wird die Schließung so früh wie möglich durch Aushang und auf der Internetseite des Thomas-Instituts bekanntgegeben.

II. Benutzung der Bestände

§ 7 Allgemeine Benutzungsbestimmungen

1. Der Benutzer hat nach Maßgabe der Benutzungsordnung und der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen Anspruch auf die Dienstleistungen der Bibliothek des Thomas-Instituts.

2. Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden und der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird. Im gemeinsamen Interesse aller Benutzer muss in allen Benutzungsbereichen der Bibliothek größtmögliche Ruhe herrschen.

3. Der Bibliothekar und die mit der Aufsicht der Bibliothek betrauten Institutsmitarbeiter sind berechtigt, Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherheit und Ordnung in der Bibliothek sowie zur Sicherung der Bestände erforderlich sind.

4. Den Anweisungen des Bibliothekars und der mit der Aufsicht der Bibliothek betrauten Institutsmitarbeiter ist Folge zu leisten.

5. Benutzer, die die Bibliothek erstmalig aufsuchen, werden gebeten, sich bei dem Bibliothekar oder einem der mit der Aufsicht der Bibliothek betrauten Institutsmitarbeiter vorzustellen und auf Verlangen auszuweisen.

6. Die Bestände der Bibliothek sind pfleglich zu behandeln. Das Hineinschreiben, Markierungen sowie An- und Unterstreichungen sind nicht gestattet. Einzelne Hefte dürfen aus Zeitschriftenbänden nicht entfernt werden. Jeder Benutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden (siehe unten, § 12).

7. Dem frei zugänglichen alphabetischen Zettelkatalog der Bibliothek dürfen keine Katalogkarten entnommen werden.

8. Das ggf. vom Bibliothekar festgelegte Kopieverbot für bestimmte Bücher ist zu beachten.

9. Überbekleidungs- und Gepäckstücke dürfen in die Bibliothek mitgenommen werden.

10. Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden.

§ 8 Sonderbenutzungsbestimmungen für Angehörige und Gastforscher des Thomas-Instituts

1. Angehörige und Gastforscher des Thomas-Instituts dürfen alle Bücher der Bibliothek entnehmen, um sie aber nur im Dienst- bzw. Arbeitszimmer des Entleihers zu benutzen.

2. „Jedes“ vorübergehend oder langfristig aus seinem Standort entnommene Buch muss dort durch einen dafür vorgesehenen gelben Stellvertreterschein (mit korrekter Angabe zur Signatur, zum Autor, Kurztitel, Name des Entleihers und Datum) nachgewiesen und nach Gebrauch zurückgestellt werden. Die Bücher sind allerdings für andere Benutzer zugänglich zu halten.

3. Nicht mehr als zehn Bücher/Medieneinheiten aus dem Bibliotheksbestand sollen gleichzeitig benutzt bzw. an einem Arbeitsplatz gesammelt werden.

§ 9 Sonderbenutzungsbestimmungen für externe Benutzer

1. Außer den Räumen 3.05 (Büro des Bibliothekars) und 3.06 (Leseraum) sowie dem Eingangsbereich und Flur sind die anderen Räume des Thomas-Instituts nur in Absprache mit den in § 7 Absatz 3 genannten Personen zugänglich.

2. Bücher aus den nicht dauerhaft zugänglichen Räumen werden auf Anfrage vom Bibliothekar oder von einem der mit der Aufsicht der Bibliothek betrauten Institutsmitarbeiter herausgesucht, zur Benutzung vor Ort zur Verfügung gestellt und sind nach Gebrauch bei dieser Person wieder abzugeben.

3. Bücher aus den frei zugänglichen Räumen sind nach Gebrauch bzw. spätestens am Ende des Tages an ihren „richtigen“ Standort zurückzustellen.

4. Es ist nicht gestattet, ohne Sondergenehmigung des Bibliothekars den Institutskopierer/ -scanner zu benutzen.

5. Das Fotografieren von Büchern darf in der Bibliothek nur mit Zustimmung des Bibliothekars oder eines der mit der Aufsicht der Bibliothek betrauten Institutsmitarbeiters und in begrenztem Umfang nach gültigem Urheberrechtsgesetz angefertigt werden.

6. Beim Verlassen der Bibliotheksräumlichkeiten kann der Benutzer vom Bibliothekar oder einem der mit der Aufsicht der Bibliothek betrauten Institutsmitarbeiterauf gefordert werden, mitgeführte Medien vorzuzeigen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gewähren.

7. Die Mitnahme und der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb der Bibliothekräumlichkeiten ist nicht gestattet (mit Ausnahme von Wasserflaschen).

§ 10 Benutzung durch Ausleihe

Als reine Präsenzbibliothek bietet die Bibliothek des Thomas-Instituts prinzipiell keine Ausleihmöglichkeit. Doch im Einzelfall kann vom Bibliothekar eine Ausnahme für die innerhalb des Campus der UzK nur in dieser Bibliothek vorhandenen Bücher genehmigt werden. Einen Anspruch darauf haben Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter der UzK, wenn die Benutzung entsprechender Bücher außerhalb der Bibliothek für die Verfolgung eines wissenschaftlichen Zweckes erforderlich ist und die Dauer der Ausleihe nicht mehr als eine Woche beträgt. Die Ausleihe erfolgt gegen Vorlage einer Kopie des Studenten- bzw. Mitarbeiterausweises. Die Leihfrist beträgt maximal 14 Tage. Doch in besonderen Fällen kann der Bibliothekar eine längere Frist bewilligen. Der Benutzer hat allerdings bei längeren Leihfristen sicherzustellen, dass ein entliehenes Buch auf Anforderung binnen einer Frist von 2 Tagen an die Bibliothek zurückgegeben wird;

Alle übrigen Benutzer haben zwar auch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Bibliothekar oder einem der mit der Aufsicht der Bibliothek betrauten Institutsmitarbeiter Bücher zum Kopieren oder Scannen außerhalb der Bibliothek auszuleihen, doch müssen die ausgeliehenen Bücher am gleichen Tag zurückgegeben werden. Die Ausleihe erfolgt in diesem Fall gegen Hinterlegung eines gültigen Lichtbildausweises. – Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen beim Kopieren oder Scannen aus Büchern der Bibliothek sind die Benutzer/innen verantwortlich.

In beiden Fällen kann der Bibliothekar die Anzahl der ausleihbaren Bücher beschränken. Bestimmte Bücher sind aus besonderen Gründen (z. B. wegen deren besonderen Wertes, Alters oder mangelhaften Erhaltungszustands) nicht ausleihbar. Zudem sind ohnehin nicht ausleihbar Zeitschriften, Lexika und andere Nachschlagewerke.

§ 11 WLAN

1. Unser WLAN können nur Studierende und Mitarbeiter der Universität zu Köln oder einer anderen am Funknetz „Eduroam“ teilnehmenden Hochschule nutzen.

2. Die Bibliothek des Thomas-Instituts ist nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit, Virenfreiheit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die dort bereitgestellten Internetzugänge angeboten werden. Für die Funktionsfähigkeit wird keine Gewähr übernommen.

III. Haftung

§ 11 Haftung der Bibliothek

Die Bibliothek haftet nicht für
• Verlust oder Beschädigungen von Gegenständen, die vom Benutzer in die Bibliothek mitgebracht werden,
• Schäden, die Benutzern aufgrund fehlerhafter Inhalte der von ihnen benutzten Medien entstehen,
• Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstehen,
• Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung von technischen Geräten und Datenträgern der Bibliothek sowie an Dateien der Benutzer entstehen,
• Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen,
• Verstöße der Benutzer gegen Urheberrechts-, Lizenzrechts und Copyrightbestimmungen,
• Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internet-Dienstleistern, insbesondere nicht für finanzielle Verpflichtungen aufgrund von Bestellungen oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste.

§ 12 Haftung des Benutzers und Ausschluss von der Benutzung

1. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die er durch Nichtbeachtung der Benutzungsordnung oder der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen verursacht hat.

2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Benutzungsordnung sowie bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Bibliothek stören, ist der Bibliothekar – nach Klärung und Besprechung des Sachverhaltes mit dem Benutzer – in Ausübung des Hausrechts zum Schutze der allgemeinen Bibliotheksnutzung autorisiert, den entsprechenden Benutzer vorübergehend oder dauernd sowie teilweise oder völlig von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen.

§ 13 Schadenersatzpflicht

1. Für jede Beschädigung oder für den Verlust eines Buches ist der Benutzer schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch für die Beschädigung sonstiger Arbeitsmittel oder Gegenstände der Bibliothek. (Beschädigung, die nicht im Verschulden des Benutzers liegen, sind dem Bibliothekar anzuzeigen.)

2. Der Bibliothekar bestimmt die Art des Schadenersatzes nach pflichtgemäßen Ermessen. Er kann von dem Benutzer insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf dessen Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen. Der Schadenersatz ist in angemessener Frist zu leisten.

IV. Schlussbestimmungen

§ 14 Gleichstellungsklausel

Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie liegt in der Bibliothek öffentlich aus und ist auf der Internetseite des Thomas-Instituts nachzulesen.

Köln, den 01.03.2020
Dr. Maxime Mauriège
Wiss. Bibliothekar des
Thomas-Instituts
bibliothek-thomasinstitut@uni-koeln.de